Beitragsgrafik_Kaufnebenkosten Immobilie_01

Kaufnebenkosten Immobilie

Kaufnebenkosten Immobilie – Beim Wohnungs-, Haus- oder Grundstückskauf ist es neben der Zahlung des Kaufpreises nicht getan. Bei der Anschaffung einer Immobilie solltest du unbedingt die Notarkosten, Grundbuchamt, Maklerkosten, Grunderwerbssteuer und individuelle Nebenkosten mit berechnen!

Welche Kaufnebenkosten fallen an?

Grundbuchamt und Notarkosten

Für die notarielle Abwicklung sowie für den Eintrag ins Grundbuch fallen etwa 2% des Kaufpreises der Immobilie an.

Grunderwerbssteuer

Die Höhe der Grunderwerbssteuer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Diese beträgt zwischen 3,5% und 6,5%. Weiter unten findest du eine Auflistung der jeweiligen Bundesländer.

Maklerprovision

Die Maklerkosten können individuell zwischen Käufer und Immobilienmakler vereinbart werden. Jedoch darf die Käuferprovision nicht höher sein als die Verkäuferprovision. In der Regel beträgt diese bis zu 3,57% des Kaufpreises für Käufer und Verkäufer.

Diese drei Hauptposten bilden in Summe die Immobilien Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Diese können etwa zwischen 5,5% (ohne Käuferprovision an den Makler) und 12,25% liegen.

Kaufnebenkosten in Excel berechnen

Mit dem Excel-Tool für 0 Euro kannst du eine Überschlagsrechnung, wie auch die Kaufnebenkosten deiner potentiellen Immobilie als Kapitalanlage berechnen.

Hier klicken: ->Zum Immobilienrechner<-

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?

Die genaue Höhe der Grunderwerbssteuer ist bei jedem einzelnen Bundesland unterschiedlich geregelt. Die niedrigsten Steuersätze liegen in Bayern und Sachsen bei jeweils 3,5%. Die höchsten mit je 6,5% bezogen auf den Kaufpreis in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und in Thüringen.

In dieser Übersicht findest du die Höhe der Grunderwerbssteuer passend zu jedem Bundesland.

BundeslandGrunderwerbssteuer
Baden-Württemberg5,0%
Bayern3,5%
Berlin6,0%
Brandenburg6,5%
Bremen5,0%
Hamburg4,5%
Hessen6,0%
Mecklenburg-Vorpommern6,0%
Niedersachsen5,0%
Nordrhein-Westfalen6,5%
Rheinland-Pfalz5,0%
Saarland6,5%
Sachsen3,5%
Sachsen-Anhalt5,0%
Schleswig-Holstein6,5%
Thüringen6,5%
*In bestimmten Regionen kann es Abweichungen geben, Stand Dezember 2022

Unterschied Grunderwerbssteuer-Grundsteuer?

Du hast schon mal von beiden Steuerarten gehört, bist dir aber unklar wo der genaue Unterschied zwischen beiden liegt?

Diese sind relativ einfach voneinander zu entscheiden:

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird fällig zum Beispiel beim Erwerb eines Grundstückes oder beim Kauf einer Immobilie. Diese Kosten werden nur einmal erhoben und die Höhe richtet sich nach dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes.

  • Einmalige Steuer
  • Teil der Kaufnebenkosten
  • Erhebung durch Bundesländer
  • Wird beim Immobilienkauf fällig
  • Orientiert am Steuersatz der Bundesländer

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird fällig beim Grundbesitz. Diese wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Grundsätzlich wird diese quartalsmäßig abgerechnet. Die Höhe wird vom jeweiligen Finanzamt im Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuer kann bei Vermietung als umlagefähige Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

  • Umlegbare Kosten auf den Mieter
  • Ist bei Grundbesitz fällig
  • Jährliche Steuer, quartalsmäßig abgerechnet
  • Erhebung durch die jeweilige Gemeinde
  • Orientiert sich am Steuermessbetrag und Hebesatz der Gemeinde

Wer trägt die Erwerbsnebenkosten?

Grundsätzlich werden die anfallenden Immobilien Kaufnebenkosten wie die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer sowie die Käuferprovision des Maklers vom Erwerber bzw. dem Käufer der Immobilie getragen. In seltenen Fällen können diese Kosten auch zwischen dem Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.

Kaufnebenkosten berechnen – Die Höhe der Kaufnebenkosten

Nehmen wir als Berechnungsbeispiel eine Eigentumswohnung mit dem Kaufpreis von 250.000 Euro, mit dem Standort in Bayern. Grundsätzlich lassen sich wie folgt die Kaufnebenkosten berechnen:

Notar- und Kosten für das Grundbuchamt:

250.000 Euro x ~2% ≈ 5.000 Euro

+ Grunderwerbssteuer

250.000 Euro x 3,5% (Bayern) = 8.750 Euro

+ ggf. Käuferprovision für den Makler

250.000 Euro x 3,57% = 8.925 Euro

= Immobilien Kaufnebenkosten

5.000 Euro + 8.750 Euro + 8.925 Euro ≈22.675 Euro Erwerbsnebenkosten

Wann sind die Kaufnebenkosten fällig?

Die Kosten für den Notar werden in der Regel mit dem beurkundeten Kaufvertrag sofort fällig. Nach etwa zwei bis acht Wochen kann man mit den Kosten für den Grundbucheintrag und der Grunderwerbssteuer rechnen.

Individuelle Nebenkosten

Neben den eigentlichen Erwerbsnebenkosten sollen jedoch auch weitere Kosten nicht außer Acht gelassen werden. Diese können beispielsweiße Kosten für Renovierung bzw. Sanierung oder Modernisierung sein. Sollte es sich um eine Immobilie für den Eigennutz handeln, so sollten auch die Umzugskosten entsprechend mit berechnet werden.

Ebenfalls sollte an mögliche Bestimmungen auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geachtet werden. Dieses kann vor allem auf eine Nachrüstpflicht bei älteren Gebäuden verweisen und somit könnte man ggf. in eine teure Sanierungsfalle tappen.

Tobias-Tschauder-21

Der Autor:

Tobias Tschauder

Checkliste zum Wohnungskauf

34-seitige Checkliste

Schritt für Schritt zur eigenen Immobilie!

Dein neuer Excel-
Immobilienrechner

Excel Immobilienrechner, Immobilien Rendite Rechner

Ein Weg, wie du schnell und einfach deine potentielle Immobilie für 0 Euro kalkulieren kannst!

Checkliste zur Wohnungsbesichtigung

14-seitige Checkliste kostenlos

Arbeite Schritt für Schritt, strukturiert und geplant während einer Wohnungsbesichtigung!

"Vermögen generieren, Werte sichern"

PDF_Vermögen generieren, Werte sichern_00

In meiner Infobroschüre für 0 Euro erfährst du mehr zum Thema fremdfinanzierte Immobilien als Kapitalanlage.

Dir gefällt dieser Artikel? Dann teile ihn!

Hinweis / Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Artikels sowie eventuell bereitgestellte Dateien oder Tools dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung dar und ersetzen eine solche auch nicht. Für eine individuelle Klärung sollte stets ein entsprechend qualifizierter Experte (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater) konsultiert werden.

Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können Fehler, Abweichungen oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird daher keine Haftung übernommen. Entscheidungen, die auf Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden, erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung.

Berechnungen, Beispiele oder Prognosen dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar. Individuelle Ergebnisse können abweichen.

Werden Dateien zum Download angeboten, verpflichtet sich der Nutzer, diese nach dem Download mit einem aktuellen Virenscanner zu überprüfen. Für Schäden, die durch heruntergeladene Dateien entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.