Kaufnebenkosten Immobilie – Beim Wohnungs-, Haus- oder Grundstückskauf ist es neben der Zahlung des Kaufpreises nicht getan. Bei der Anschaffung einer Immobilie solltest du unbedingt die Notarkosten, Grundbuchamt, Maklerkosten, Grunderwerbssteuer und individuelle Nebenkosten mit berechnen!
Inhalt:
Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Grundbuchamt und Notarkosten
Für die notarielle Abwicklung sowie für den Eintrag ins Grundbuch fallen etwa 2% des Kaufpreises der Immobilie an.
Grunderwerbssteuer
Die Höhe der Grunderwerbssteuer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Diese beträgt zwischen 3,5% und 6,5%. Weiter unten findest du eine Auflistung der jeweiligen Bundesländer.
Maklerprovision
Die Maklerkosten können individuell zwischen Käufer und Immobilienmakler vereinbart werden. Jedoch darf die Käuferprovision nicht höher sein als die Verkäuferprovision. In der Regel beträgt diese bis zu 3,57% des Kaufpreises für Käufer und Verkäufer.
Diese drei Hauptposten bilden in Summe die Immobilien Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Diese können etwa zwischen 5,5% (ohne Käuferprovision an den Makler) und 12,25% liegen.
Kaufnebenkosten in Excel berechnen
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Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?
Die genaue Höhe der Grunderwerbssteuer ist bei jedem einzelnen Bundesland unterschiedlich geregelt. Die niedrigsten Steuersätze liegen in Bayern und Sachsen bei jeweils 3,5%. Die höchsten mit je 6,5% bezogen auf den Kaufpreis in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und in Thüringen.
In dieser Übersicht findest du die Höhe der Grunderwerbssteuer passend zu jedem Bundesland.
Bundesland | Grunderwerbssteuer |
Baden-Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Berlin | 6,0% |
Brandenburg | 6,5% |
Bremen | 5,0% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 6,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0% |
Niedersachsen | 5,0% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Rheinland-Pfalz | 5,0% |
Saarland | 6,5% |
Sachsen | 3,5% |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 6,5% |
Unterschied Grunderwerbssteuer-Grundsteuer?
Du hast schon mal von beiden Steuerarten gehört, bist dir aber unklar wo der genaue Unterschied zwischen beiden liegt?
Diese sind relativ einfach voneinander zu entscheiden:
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird fällig zum Beispiel beim Erwerb eines Grundstückes oder beim Kauf einer Immobilie. Diese Kosten werden nur einmal erhoben und die Höhe richtet sich nach dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes.
- Einmalige Steuer
- Teil der Kaufnebenkosten
- Erhebung durch Bundesländer
- Wird beim Immobilienkauf fällig
- Orientiert am Steuersatz der Bundesländer
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird fällig beim Grundbesitz. Diese wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Grundsätzlich wird diese quartalsmäßig abgerechnet. Die Höhe wird vom jeweiligen Finanzamt im Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuer kann bei Vermietung als umlagefähige Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
- Umlegbare Kosten auf den Mieter
- Ist bei Grundbesitz fällig
- Jährliche Steuer, quartalsmäßig abgerechnet
- Erhebung durch die jeweilige Gemeinde
- Orientiert sich am Steuermessbetrag und Hebesatz der Gemeinde
Wer trägt die Erwerbsnebenkosten?
Grundsätzlich werden die anfallenden Immobilien Kaufnebenkosten wie die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer sowie die Käuferprovision des Maklers vom Erwerber bzw. dem Käufer der Immobilie getragen. In seltenen Fällen können diese Kosten auch zwischen dem Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden.
Kaufnebenkosten berechnen – Die Höhe der Kaufnebenkosten
Nehmen wir als Berechnungsbeispiel eine Eigentumswohnung mit dem Kaufpreis von 250.000 Euro, mit dem Standort in Bayern. Grundsätzlich lassen sich wie folgt die Kaufnebenkosten berechnen:
Notar- und Kosten für das Grundbuchamt:
250.000 Euro x ~2% ≈ 5.000 Euro
+ Grunderwerbssteuer
250.000 Euro x 3,5% (Bayern) = 8.750 Euro
+ ggf. Käuferprovision für den Makler
250.000 Euro x 3,57% = 8.925 Euro
= Immobilien Kaufnebenkosten
5.000 Euro + 8.750 Euro + 8.925 Euro ≈22.675 Euro Erwerbsnebenkosten
Wann sind die Kaufnebenkosten fällig?
Die Kosten für den Notar werden in der Regel mit dem beurkundeten Kaufvertrag sofort fällig. Nach etwa zwei bis acht Wochen kann man mit den Kosten für den Grundbucheintrag und der Grunderwerbssteuer rechnen.
Individuelle Nebenkosten
Neben den eigentlichen Erwerbsnebenkosten sollen jedoch auch weitere Kosten nicht außer Acht gelassen werden. Diese können beispielsweiße Kosten für Renovierung bzw. Sanierung oder Modernisierung sein. Sollte es sich um eine Immobilie für den Eigennutz handeln, so sollten auch die Umzugskosten entsprechend mit berechnet werden.
Ebenfalls sollte an mögliche Bestimmungen auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geachtet werden. Dieses kann vor allem auf eine Nachrüstpflicht bei älteren Gebäuden verweisen und somit könnte man ggf. in eine teure Sanierungsfalle tappen.