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WEG-Verwaltung

Gibt es mehrere Eigentümer in einem Objekt, so wird man automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und eine WEG-Hausverwaltung ist somit gesetzlich vorgeschrieben. Was die WEG Verwaltung genau ist und welche Aufgaben diese hat, erfährst du hier in diesem Artikel.

Was ist eine WEG-Verwaltung

Bei der WEG-Hausverwaltung handelt es sich um die Verwaltung der Wohn-Eigentümer-Gemeinschaften untereinander und unterstützt die Eigentümer bei der Umsetzung ihrer Pflichten und Rechte aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Der Begriff stammt aus dem deutschen Wohneigentumsrecht. Dabei gehört eine Wohnimmobilie mehreren Eigentümern gemeinschaftlich, bzw. ein Objekt mit mehreren Eigentumswohnungen.

Aufgaben der Hausverwaltung

Die Aufgaben der Hausverwaltung liegt darin, die Eigentümer untereinander nach außen hin zu repräsentieren.

Icon kaufmännische Aufgaben

Kaufmännische Aufgaben der WEG-Verwaltung

  • Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge
  • Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
  • Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten des WEG (Hausmeister, Müllbeauftragte, Verwaltungsbeiräte), einschließlich Gehaltszahlungen, Lohnbuchungen und Abführungen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, Meldung an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, etc.
  • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
  • Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
  • Mitwirken bei Wohnungsverkäufen
  • Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
Icon rechtliche Aufgaben

Rechtliche Aufgaben der WEG-Hausverwaltung

  • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
  • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGBs, WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
  • Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
  • Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
  • Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
Icon organisatorische Aufgaben

Organisatorische Aufgaben der Verwaltung

  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Beschwerdemanagement
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
  • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
  • Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
Icon technische Aufgaben

Technische Aufgaben der WEG-Verwaltung

  • Entwicklung von Nutzungskonzepten
  • Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Versicherungsabrechnung durchführen
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellung
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)

Kosten der Hausverwaltung

Die Kosten der Hausverwaltung können unterschiedlich ausfallen. Ungefähr kann man hierzu mit 20 – 40 Euro/Monat pro Wohneinheit rechnen. Diese Kosten sind nicht auf den Mieter als Nebenkosten umlegbar und müssen vom Eigentümer getragen werden. Diese können jedoch bei Vermietung steuerlich geltend gemacht werden.

WEG-Verwaltervertrag

Ein WEG-Verwaltervertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und dem bestellten WEG-Verwalter.

In einem solchen Vertrag sind unter anderem folgende Punkte geregelt:

  1. Genaue Bezeichnung der zu verwaltenden Liegenschaft (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch)
  2. Name/Firma des Verwalters
  3. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
  4. Verlängerungsklausel für den Fall der Wiederbestellung des Verwalters
  5. Aufgaben, Rechte und Vollmachten des Verwalters
  6. Verwalterentgelt
  7. Preisanpassungsvereinbarung
  8. Leistungsverzeichnis für das Verwalterentgelt (Grundleistungen)
  9. Leistungsverzeichnis für Sonderleistungen
  10. Entgelte für monatliche, aber nicht verzeichnete Leistungen
  11. Regelung der Kostenerstattung

WEG-Verwaltervertrag Download Beispiel

Hier kannst du dir ein Muster eines WEG-Verwaltungsvertrages als PDF downloaden, die zu einer Immobilie aus meinem Bestand gehört:

Icon_PDF_00
Tobias-Tschauder-21

Der Autor:

Tobias Tschauder

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Hinweis/Haftungsausschluss:

Bitte beachte, dass dieser Artikel bzw. mögliche Dateien keine Steuer- und Rechtsberatung darstellt/darstellen bzw. ersetzt/ersetzen, sondern lediglich Informationen liefert. Für eine detaillierte, individuelle Klärung bitte ich einen jeweiligen Experten zu kontaktieren (Rechtsanwälte/Steuerberater/Finanzberater). Jede Situation ist individuell und muss daher von einem jeweiligen, passenden Experten im Detail einzeln betrachtet/analysiert/geprüft werden. Eine Verallgemeinerung ist daher nicht möglich. Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt und mit bestem Gewissen erstellt, dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Auch für eine Vollständigkeit zur jeweiligen Situation kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. Für Hinweise und Ideen, welche meinen Content verbessern können, bin ich jedoch äußerst dankbar und werde versuchen diese zeitnah umzusetzen. Werden Dateien zum Download angeboten, so verpflichtet sich der Leser/Nutzer diese Datei nach einem Download mit einem aktuellen Virenscanner auf Schadsoftware zu überprüfen. Bei möglichen Entstehen von Schäden durch heruntergeladene Dateien wird keine Haftung übernommen. Nach dem Download möglicher Dateien verpflichtet sich der Nutzer ebenfalls bei Weitergabe an Drittpersonen diese über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

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